Es gibt natürlich kein spezielles Rechtsgebiet für Senioren. Allerdings werden mit zunehmendem Alter diverse Fragestellungen und Angelegenheiten bedeutsam. Dies gilt für Betroffene als auch die Angehörigen gleichermaßen. Kaum einer denkt bei Gesundheit an eine Vorsorgevollmacht, an Patientenverfügungen oder dass einmal eine Betreuungsbedürftigkeit gegeben sein könnte.
Mein Ziel ist es, dass im Vorfeld aufgeklärt wird, was geregelt werden kann und was hierzu getan werden muss. Hierbei wird berücksichtigt, dass vor einem Ernstfall eine einvernehmliche Regelung des Betroffenen mit seinen engsten Vertrauten getroffen werden kann.
Als wichtige Punkte seien hier genannt:
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Vorsorgevollmacht
- Generalvollmacht
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfahren
- Fragen zum Elternunterhalt, Rückgriff durch das Sozialamt (Müssen die Kinder für die Kosten einer altersgerechten Betreuung aufkommen?)
- Schwerbehindertenrecht (Steht mir ein höherer Grad der Behinderung zu?)
- Erwerbsminderungsrenten
Die Kanzlei befindet sich im Erdgeschoss. Sofern Sie aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt sind, die Kanzleiräumlichkeiten aufzusuchen, besteht die Möglichkeit, dass ich Sie ohne Zusatzkosten innerhalb des Stadtteils Eller zwecks Beratung Zuhause aufsuche. Dies kann bei einer telefonischen Terminabsprache geklärt werden.